Impressum
Angaben gemäß § 5 TMG
Interessengemeinschaft Sudenburg e.V.
Halberstädter Str. 113-115 A
39112 Magdeburg
Vereinsregister: VR 11335
Registergericht: Stendal
Vertreten durch:
Vorsitzender: Michael Hoffmann
Stellvertretender Vorsitzender: Ansgar Schubert
Kontakt
Telefon: 01723929769
E-Mail:
Redaktionell Verantwortlich:
Vorstand der IG-Sudenburg
Vorsitzender Michael Hoffmann
Verbraucherstreitbeilegung/Universalschlichtungsstelle
Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Diese Seiten werden betreut von
Reklame-Laden, 39112 Magdeburg, Halberstädter Strasse 139
Webhosting / Internetpräsenz
ReklameLaden! 39112 Magdeburg, Halberstädter Strasse 139 & FirmaNa.de
Bildrechte
Reklame-Laden 39112 Magdeburg, Halberstädter Strasse 139 ( www.Reklame-Laden.de )
und jeweils genannte Autoren
Satzung der Interessengemeinschaft Sudenburg e.V.
§ 1 Name und Sitz
Der Verein führt den Namen Interessengemeinschaft Sudenburg e.V. und hat seinen Sitz in Magdeburg. Er ist im Vereinsregister des Amtsgericht Magdeburg eingetragen.
§ 2 Vereinszweck
1. Der Vereinszweck ist Heimat- und Kulturpflege, sowie die Förderung der Attraktivität des Magdeburger Stadtteils Sudenburg als Standort und Lebensraum.
2. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Abgabenordnung.
3. Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
4. Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.
5. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder des Vereins erhalten für ihre Tätigkeit im Verein keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Der Verein darf seine Mittel weder für die unmittelbare noch die mittelbare Förderung oder Unterstützung politischer Parteien verwenden. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zwecke des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
§ 3 Mitgliedschaft
1. Als Mitglieder können Einzelpersonen, Firmen und Körperschaften aufgenommen werden.
1.1. Personen, die sich um die Erreichung des Vereinszweckes verdient gemacht haben, können auf Beschluss der Mitgliederversammlung zu Ehrenmitgliedern ernannt werden. Ehrenmitglieder sind stimmberechtigt und wählbar.
2. Über Aufnahmeanträge, die schriftlich zu stellen sind, entscheidet der Vorstand.
3.1. Die Mitgliedschaft im Verein endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod.
3.2. Der Austritt ist zum Schluß eines Kalenderjahres möglich. Er ist dem Vorstand spätestens bis zum 30.11. des betreffenden Jahres schriftlich mitzuteilen.
3.3. Mitglieder können ausgeschlossen werden, wenn sie trotz Mahnung die Beiträge nicht bis zum 30.12. des laufenden Jahres entrichtet haben oder durch ihr schuldhaftes Verhalten den Bestrebungen des Vereins schaden. Die Entscheidung trifft der Vorstand mit mindestens zwei Dritteln seiner Mitglieder. Der Ausschluß ist dem Mitglied schriftlich mitzuteilen. Er wird wirksam, wenn das Mitglied nicht binnen eines Monats nach Erhalt der Mitteilung schriftlich Beschwerde einlegt; über die Beschwerde entscheidet die Mitgliederversammlung endgültig.
3.4. Ausgeschiedene Mitglieder haben keinen Anspruch auf das Vereinsvermögen.
§ 4 Beiträge
1. Es werden Mitgliedsbeiträge erhoben.
2. Der jährliche Mindestbeitrag wird von der Mitgliederversammlung festgesetzt. Der Jahresbeitrag ist spätestens bis zum 31.01. des laufenden Jahres zu entrichten.
3. Ehrenmitglieder zahlen keinen Beitrag.
§ 5 Organe des Vereins Organe des Vereins sind - die Mitgliederversammlung - der Vorstand.
§ 6 Mitgliederversammlung
1. Die Mitgliederversammlung wählt die Vorstandsmitglieder für jeweils zwei Jahre. Die Wahl erfolgt für jedes Vorstandsmitglied einzeln in offener Abstimmung. Auf Verlangen mindestens eines Mitglieds muß geheim abgestimmt werden. Wiederwahl ist zulässig. Der Vorstand bleibt solange im Amt bis ein neuer Vorstand gewählt ist.
2.1. Es findet jährlich eine ordentliche Mitgliederversammlung statt, die über die Rechnungslegung des abgelaufenen Geschäftsjahres und die Entlastung des Vorstandes beschließt und bei der anstehende Neuwahlen durchgeführt werden.
2.2. Die Tagesordnung kann durch weitere Verhandlungspunkte nach Mehrheitsbeschluß der anwesenden Vereinsmitglieder ergänzt werden.
3. Die Einberufung erfolgt durch den Vorstand schriftlich mindestens 14 Tage vor dem Termin. Anträge zur Mitgliederversammlung sind mindestens drei Tage vor dem Termin schriftlich beim Vorstand einzureichen.
4.1. Der Vorstand kann mit der einfachen Mehrheit seiner Mitglieder außerordentliche Mitgliederversammlungen gemäß § 6 Absatz 3 einberufen.
4.2. Der Vorstand muß gemäß § 6 Absatz 3 eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen, wenn mindestens 1/3 der Mitglieder dies schriftlich beim Vorstand beantragen. Eine solche Mitgliederversammlung muß spätestens sechs Wochen nach Eingang des Antrages stattfinden.
5. Die Mitgliederversammlung ist beschlußfähig, wenn sie satzungsgemäß einberufen wurde. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder gefaßt. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt. Über Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll anzufertigen, daß von mindestens zwei Mitgliedern zu unterzeichnen ist.
6. Zu Satzungsänderungen und zur Auflösung des Vereins ist eine Dreiviertelmehrheit der anwesenden Mitglieder erforderlich.
7.1. Jedes Mitglied hat eine Stimme.
7.2. Körperschaftliche Mitglieder und Firmen haben dem Vorstand jeweils einen Vertreter zu benennen, der zur Abgabe der Stimme bevollmächtigt ist.
§ 7 Vorstand
1. Der Vorstand besteht aus - dem Vorsitzenden - dem stellvertretenden Vorsitzenden - dem Schatzmeister - mindestens zwei, maximal vier Beisitzern
2. Im Sinne des § 26 BGB ist der Vorsitzende alleinvertretungsberechtigt. Der stellvertretenden Vorsitzende sowie der Schatzmeister können den Verein je gemeinsam mit einem anderen Vorstandsmitglied vertreten.
3. Der Schatzmeister verwaltet das Vereinsvermögen. Er ist berechtigt, Leistungen für den Verein anzunehmen und zu quittieren.
4. Der Vorsitzende ist berechtigt, für den Verein ein laufendes Konto einzurichten. Verfügungsberechtigt für dieses Konto sind jeweils zwei Vorstandsmitglieder gemäß § 7 Absatz 1 gemeinsam.
5.1. Der Vorstand kann über Ausgaben für die Zwecke des Vereins im Rahmen des vorhandenen Vereinsvermögens Beschluss fassen.
5.2. Der Vorstand ist berechtigt, das Vereinsvermögen oder Teile davon anzulegen.
6. Der Schatzmeister hat zu Beginn des neuen Geschäftsjahres über das abgelaufene Geschäftsjahr eine Jahresrechnung aufzustellen und diese dem Vorstand vorzulegen.
§ 8 Rechnungsprüfung
1. Von der Mitgliederversammlung werden zwei Rechnungsprüfer für zwei Jahre gewählt. Sie dürfen nicht gleichzeitig dem Vorstand angehören. Wiederwahl ist zulässig.
2. Die Rechnungsprüfer prüfen die durch den Schatzmeister aufgestellte Jahresrechnung. Das Ergebnis der Prüfung ist in einer Niederschrift festzuhalten und Mitgliederversammlung vorzutragen.
§ 9 Auflösung des Vereins Im Falle der Auflösung des Vereins wird das Vereinsvermögen wie folgt verwendet: Es fällt an die Landeshauptstadt Magdeburg, mit der Auflage, dieses Geld ausschließlich zur Kulturförderung in Sudenburg zu verwenden.
§ 10 ErrichtungDie Satzung wurde am 16.09.1996 errichtet. Geänderte Fassung vom 14.09.1998
Steuer-Nr.
102/140/00925
Bankverbindung
Konto: IG-Sudenburg e.V.
IBAN: DE12810532720031371748
BIC/SWIFT Code: NOLADE21MDG
Konto-Nr.: 31371748 Stadtsparkasse Magdeburg BLZ 810 532 72
Haftungserklärung
Haftung für Inhalte
Als Diensteanbieter sind wir gemäß § 7 Abs.1 TMG für eigene Inhalte auf diesen Seiten nach den allgemeinen Gesetzen verantwortlich. Nach §§ 8 bis 10 TMG sind wir als Diensteanbieter jedoch nicht verpflichtet, übermittelte oder gespeicherte fremde Informationen zu überwachen oder nach Umständen zu forschen, die auf eine rechtswidrige Tätigkeit hinweisen.
Verpflichtungen zur Entfernung oder Sperrung der Nutzung von Informationen nach den allgemeinen Gesetzen bleiben hiervon unberührt. Eine diesbezügliche Haftung ist jedoch erst ab dem Zeitpunkt der Kenntnis einer konkreten Rechtsverletzung möglich. Bei Bekanntwerden von entsprechenden Rechtsverletzungen werden wir diese Inhalte umgehend entfernen.
Haftung für Links
Unser Angebot enthält Links zu externen Webseiten Dritter, auf deren Inhalte wir keinen Einfluss haben. Deshalb können wir für diese fremden Inhalte auch keine Gewähr übernehmen. Für die Inhalte der verlinkten Seiten ist stets der jeweilige Anbieter oder Betreiber der Seiten verantwortlich. Die verlinkten Seiten wurden zum Zeitpunkt der Verlinkung auf mögliche Rechtsverstöße überprüft. Rechtswidrige Inhalte waren zum Zeitpunkt der Verlinkung nicht erkennbar.
Eine permanente inhaltliche Kontrolle der verlinkten Seiten ist jedoch ohne konkrete Anhaltspunkte einer Rechtsverletzung nicht zumutbar. Bei Bekanntwerden von Rechtsverletzungen werden wir derartige Links umgehend entfernen.
Urheberrecht
Die durch die Seitenbetreiber erstellten Inhalte und Werke auf diesen Seiten unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Die Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und jede Art der Verwertung außerhalb der Grenzen des Urheberrechtes bedürfen der schriftlichen Zustimmung des jeweiligen Autors bzw. Erstellers. Downloads und Kopien dieser Seite sind nur für den privaten, nicht kommerziellen Gebrauch gestattet.
Soweit die Inhalte auf dieser Seite nicht vom Betreiber erstellt wurden, werden die Urheberrechte Dritter beachtet. Insbesondere werden Inhalte Dritter als solche gekennzeichnet. Sollten Sie trotzdem auf eine Urheberrechtsverletzung aufmerksam werden, bitten wir um einen entsprechenden Hinweis. Bei Bekanntwerden von Rechtsverletzungen werden wir derartige Inhalte umgehend entfernen.