Am Mittwoch, den 15.02.2012 fand in den Räumen des ASZ Sudenburgs der Volkssolidarität in der Halberstädter Straße ein von der URANIA e.V. organisierter Vortrag über Grundsicherung statt. Der Beigeordnete für Soziales, Jugend und Gesundheit, Hans-Werner Brüning, und die Amtsleiterin des Sozial- und Wohnungsamtes, Frau Simone Borris, referierten gegen Ängste und Hemmungen gegenüber Antragsstellung und gegen den Gang zum Sozialamt. Über 94 Menschen folgten der Rede des Beigeordneten und stellten anschließend Fragen zur Grundsicherung und anderen sozialen Themen, welche von Frau Borris geduldig beantwortet wurden. Dass dabei das ein oder andere kritische Wort zur Sozialpolitik in Deutschland fiel war nicht verwunderlich. Hans-Werner Brüning reagierte darauf mit einer Ruhe und Gelassenheit, die auch den kritischsten Zuhörer verstummen ließ.
Quintessenz dieses Vortrages war, Grundsicherung oder Wohngeld kann beim Sozialamt beantragt werden. Wenn man keine Grundsicherung erhält, kann man einen Antrag auf Wohngeld stellen, beides gleichzeitig erhält man nicht. Ob man Grundsicherung erhält kann man laut Frau Borris mit einer einfachen Rechnung überschlagen.
Man nimmt den Grundsicherungsbedarf für einen alleinstehenden Menschen, welcher bei 374,00 EUR liegt und rechne diesen mit der Warmmiete zusammen, liegt dann dieser Betrag deutlich unter der Nettorente, steht Ihnen eventuell Grundsicherung zu. Dazu kommen dann noch Berücksichtigungen zu Vermögen und Altersvorsorge. Insofern kann man hier schon Vergleiche zu der Alg II-Regelung ziehen. Ein anderer Fall ist es dann noch, wenn Grundsicherung im Pflegefall und bei Heimunterbringung beantragt wird, hier sind die Grenzen der eigenen Rente ungleich höher. In jedem Fall werden Sie im Servicebereich des Sozialamtes hierzu freundlich und kompetent beraten. Allgemeine Auskünfte erhalten Sie selbstverständlich auch in Ihren ASZ- Kompetenzzentren wie im ASZ Sudenburg unter 624 86 30.
Foto2: Bis auf den letzten Platz waren alle Stühle besetzt. Herr Brüning gibt auch seinen Stuhl an Zuhörer ab.