... auch in 2015
Die Blumen- und Pflanzschalenaktion als Kunstaktion für die Halberstädter Strasse und die angrenzenden Nebenstraßen vom 7. April 2015 - 31.Oktober 2015 wurde genehmigt.
Bitte macht mit und beachtet die Auflagen!
Einige Unternehmen haben es vor ihren Ladengeschäften bereits in die Tat umgesetzt.
Sudenburg wird noch schöner und grüner.
Es grünt an allen Ecken und Fassaden. Mach mit!
Hier ein paar schicke Beispiele.
Städtische Auflagen und Bedingungen:
Das Aufstellen der Blumen- und Pflanzschalen ist nur im Gehwegbereich gestattet. Die Fahrbahn und die Radwege sind stets freizuhalten.
Um den Fußgängerverkehr ungehindert und gefahrlos zu gewährleisten, ist stets eine Gehwegbreite von mindestens 1,50 m zur Verfügung zu stellen.
Die Aufstellung der Blumen- und Pflanzschalen ist direkt an der jeweiligen Fassade vorzunehmen.
Eventuelle andere genehmigte Sondernutzungen (zBsp. Werbeaufsteller u.ä,) sind der Situation anzupassen.
Eine Verankerung im Gehwegbereich zur Befestigung der Rankelgitter, Drähte u.ä. ist untersagt.
Eventuell auftretende Schäden und verschmutzungen sind sofort und auf Kosten des Erlaubnisnehmers zu beseitigen. Die Landeshauptstadt Magdeburg ist von Ansprüchen Dritter freizumachen. Die Sicherheit, Leichtigkeit und Durchlassfähigkeit des fließenden Rad- und Fußgängerverkehrs ist stets zu garantieren..